Fischereischein Online

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Wenn  Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie dabeihaben und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein (der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt)
  • Friedfischfischereischein (berechtigt nur zum Angeln auf Friedfische)
  • Jugendfischereischein (berechtigt nur zum Angeln auf Friedfische und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Sonderfischereischein (für Personen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, eine entsprechende Fischerprüfung abzulegen - müssen von einer volljährigen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, begleitet werden)

 

Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie einen Inhaber eines gültigen Fischereischeines beim Fischfang unterstützen oder während eines Lehrgangs unter Aufsicht des Ausbilders fischen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Angelvereinen oder -verbänden erwerben können.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Bei Neubeantragung: Prüfungszeugnis im Original und Passbild (per Post einsenden)
  • Bei Prüfungsbestätigung: Prüfungszeugnis im Original (per Post einsenden)
  • Bei Verlängerung: bereits vorhandener Fischereischein und evtl. Passbild (per Post einsenden)
  • Personalausweis
  • Registrierung
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